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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ritterturnier Kaltenberg Veranstaltungs GmbH für Buchungen von Tickets

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge betreffend den Verkauf von Eintrittskarten (Tickets) durch die Ritterturnier Kaltenberg Veranstaltungs GmbH (im folgenden RKV) unter Nutzung der von der Net-Up AG (Dachauer Str. 272, 80992 München) betriebenen Verkaufsplattform Ticketmachine.

1. Allgemeine Bedingungen
  1. RKV bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Eintrittskarten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kaufen.
     Der Nutzer erhält bei digitalen Tickets die Möglichkeit, die Tickets sofort nach dem Bestellvorgang auszudrucken oder auf ein mobiles Endgerät zu speichern.

2. Einlassbedingungen beim Weihnachtsmarkt
  1. Für den Schloss Kaltenberg Weihnachtsmarkt gelten die von der Staatsregierung vorgegebenen Regeln für 3G plus. Das heißt unter anderem:

    • Eintritt ist nur mit gültigem Impfnachweis, gültigem Genesenennachweis oder negativem PCR Test möglich.

    • Ausnahme: Kinder bis 6 Jahre oder noch nicht eingeschulte Kinder sind von der Testpflicht befreit.

    • Ausnahme: Schulkinder können am Einlass alternativ zu einem negativem PCR Test,
       Impfnachweis oder Genesenennachweis auch einen Schülerausweis vorlegen.

    • Die Kontaktdaten des Kunden müssen erhoben werden.

      Dies findet via LUCA App, Corona Warn App oder Handschriftlich statt.

  2. Der Veranstalter behält sich Änderungen der Einlassregeln, insbesondere Aufgrund der COVID-19 Situation, vor. Die Änderungen richten sich nach den aktuellen Verordnungen zum Zeitpunkt des Marktes. Die aktuell gültigen Einlassregeln werden auf www.schloss-kaltenberg-weihnachtsmarkt.de und am Veranstaltungsort bekannt gegeben.

3. Vertragsabschluss
  1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er eine zahlungspflichtige Ticketbuchung mit Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ auslöst. Die TicketMachine prüft anschließend erneut, ob die bestellte Anzahl von Tickets in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist. Durch das Zusenden einer Buchungsbestätigung per Email an die vom Kunden angegebene Email-Adresse wird das Angebot angenommen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung per E-Mail sowie die Tickets als PDF-Datei.

  2. Sollte die gewünschte Anzahl von Tickets in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden sein, wird der Kunde während des Buchungsprozesses benachrichtigt. 
     Ein Vertragsabschluss kommt nicht zustande.

  3. Der Nutzer des Tickets darf vom aufgedrucktem Besteller und Kontoinhaber abweichen, sofern ihm das Ticket vom Besteller rechtmäßig überlassen wurde.

  4. Pro Bestellvorgang ist der Ticketkauf über das Internet auf die Anzahl von 20 Tickets beschränkt. RKV behält sich vor, für bestimmte Veranstaltungen die Anzahl der Tickets je Bestellvorgang noch weiter zu beschränken.

  5. RKV ist berechtigt, eine verbindliche Bestellung des Kunden zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von RKV oder dem jeweiligen Veranstalter aufgestellte Bedingungen verstößt oder die Zahlung trotz Zahlungserinnerung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt oder der Kunde einer Kreditkartenabbuchung widersprochen hat.

4. Zahlung und Lieferung
  1. Kunden können per Kreditkarte (Master, Visa, American Express), PayPal oder per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen.

  2. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt sofort, per PayPal innerhalb von einem Bankarbeitstag.

  3. Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftermächtigt der Kunde die RKV, einmalig eine Zahlung von seinem Konto mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die Lastschrift für RKV einzulösen. Die SEPA-Vorabbenachrichtigung erfolgt nach Eingang der Bestellung per Email. Der Zahlbetrag wird frühestens 2 Tage nach Eingang der Bestellung eingezogen.
     Der Kunde hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden (derzeit 5,00 EUR), es sei denn, der Kunde hat die Rückbuchung nicht zu vertreten.

  4. RKV verpflichtet sich, die Zahldaten ausschließlich zum Zwecke des Zahlungseinzugs zu verwenden.

  5. Die Tickets werden baldmöglichst nach erfolgreicher Zahlung per E-Mail an den Kunden versandt. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit RKV in Verbindung zu setzen, falls er die gekauften Tickets nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ausdrucken konnte bzw. erhalten hat. Der Kunde kann RKV eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann er durch schriftliche Erklärung vom Auftrag/Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Ware wurde zwischenzeitlich bereits versandt.

  6. Bei einzelnen Veranstaltungen ist eine Hinterlegung an der Tageskasse möglich. Diese Tickets müssen vorab bezahlt werden. Mit Bezahlung ist die Bestellung verbindlich und kann nicht mehr storniert werden. Werden die Tickets nicht abgeholt, ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich.

  7. Nach Zugang der Tickets ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit von Anzahl, Preis, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Der Kunde kann seinen ursprünglichen Kundenauftrag im Internet überprüfen.
     Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich (d.h. binnen 5 Arbeitstagen) nach Erhalt der Tickets geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen, entweder per E-Mail an info@schloss-kaltenberg.de oder per Post an RKV, Schloßstr. 10, 82269 Geltendorf.

  8. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Datum des Übertragungsprotokolls der Email. Bei Fragen kann sich der Kunde an den Telefonservice der RKV  - 01806 11 33 11- wenden.

5. Rücklastschriften und rückbelastete Kreditkartenzahlungen
  1. Bei einer Stornierung der Zahlung durch den Kunden oder dessen Bank erhält der Kunde eine Zahlungsaufforderung per Post oder Email. Erfolgt danach keine Zahlung innerhalb der angegebenen Frist, ist RKV berechtigt, aber nicht verpflichtet vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Tickets zu sperren. In diesem Fall behält RKV weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Service- und Versandgebühren.

6. Besondere Bedingungen für Tickets
  1. Der Kunde hat auf den einwandfreien Zustand des QR-Codes zu achten, insbesondere  ihn nicht zu knicken, zu verschmutzen und ihn vor Nässe zu schützen.

    Der spezifische QR-Code auf dem Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet.

  2. Vervielfältigung und Manipulation von ausgedruckten Tickets ist nicht zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, jedes Ticket vor Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren.

    RKV behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Tickets sowie den Ersatz jedweder Schäden zu verlangen.

  3. RKV trägt keine Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch von Tickets verursachte Unannehmlichkeiten oder/und Schäden. Bei Missbrauch des Tickets durch den Kunden besteht kein Anspruch des Kunden auf Einlass.

7. Weiterverkauf
  1. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der RKV gestattet.

8. Kartenrückgabe
  1. Gekaufte Tickets können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestellbestätigung durch RKV bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

  2. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

  3. Änderungen im Programmablauf und sonstige Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

9. Kartenverlust
  1. Für dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets können gegen eine Bearbeitungsgebühr Ersatzkarten an der Tageskasse ausgestellt werden.  Per Email zugestellte Tickets können auch durch den Nutzer erneut ausgedruckt werden.

10. Abbruch, Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung
  1. Bei Abbruch der Veranstaltung wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte des Programms gespielt wurde und keine höhere Gewalt vorliegt. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 5 Tagen geltend gemacht wird. 

  2. Eine Rückerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Tickets. Bei Verlust der Tickets ist keine Rückerstattung möglich.

  3. Falls Veranstaltungen verlegt werden, behält das Ticket seine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter gibt eine davon abweichende Regelung bekannt.

  4. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande. RKV wird die Kartenkäufer über Verlegung oder Absage per Hinweis auf der Web-Seite und gegebenenfalls per E-Mail informieren.

11. Haftungsbeschränkungen
  1. Auf Wunsch erfolgt eine Registrierung des Kunden unter Anlage eines Passworts. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Nutzer haftet für jeglichen Missbrauch.

  2. RKV übernimmt keine Haftung für die Absage, den Abbruch, die Verschiebung oder die Wiederholung einer Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, auch wenn eine solche Absage, Verschiebung, Wiederholung oder ein solcher Abbruch einer Veranstaltung dem Kunden und seinem(n) Gast(Gästen) zum Nachteil gereicht. Folglich können gegenüber den oben erwähnten juristischen Personen diesbezüglich keinerlei Entschädigungs- oder Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden

  3. Die RKV haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

  4. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die RKV beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

  5. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet die RKV nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

  6. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von RKV zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

  7. Soweit die Haftung der RKV nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

12. Datenschutzbestimmungen
  1. Die von der RKV für online-Ticketkäufe eingesetzte TicketMachine benutzt ein sicheres Übertragungsverfahren. Sämtliche vom Kunden übermittelten Daten werden unter Einhaltung der auf die Transaktion und die Speicherung anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.

  2. Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch dazu benutzt, den Kunden über weitere Angebote der RKV per Newsletter zu informieren. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

13. Recht
  1. Sollten einzelne Ausführungen/Unterpunkte dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen erhalten.

  2. Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist München.

  3. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Kaltenberg.

  4. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Augsburg.

14. Bild- und Tonaufnahmen
  1. Ticketinhaber, die eine Veranstaltung der RKV besuchen, nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass ihre Stimmen und Bilder ihrer Person in Form von Fotos und Standbildern sowie in Audio-, visuellem und/oder audiovisuellem Material, das während ihrer Anwesenheit bei einer Veranstaltung aufgenommen oder aufgezeichnet wurde, von der RKV kostenlos genutzt werden können. Diese Nutzung kann simultan oder später erfolgen, und zwar unabhängig davon, ob die Aufnahme in Form von Bildern, Audio Übermittlungen, Video, audiovisuell oder in irgend einer anderen Form erfasst oder gespeichert wird.

  2. Es ist untersagt, für andere als private Zwecke über Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial, Aufnahmen, Beschreibungen der Veranstaltung aufzunehmen, zu verwenden oder zu übermitteln oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.